»InfraFin« finanziert die Geothermie »zwischen«
Unser Geothermie-Projekt wird von der Gemeinde allein gestemmt, ohne privaten Investor als Partner. Seit 2006 wird das Geothermieprojekt vorbereitet. Schritt für Schritt. Jetzt wurde auch ein neuer Weg in Sachen Finanzierung entwickelt.
Zinsgünstige Darlehen bekommt eine Gemeinde normalerweise durch eine Kreditaufnahme im gemeindlichen Haushalt oder durch die Bestellung von Kommunalbürgschaften. Erstere sind kommunalrechtlich genehmigungspflichtig sowie EU-beihilferechtlich unzulässig, wenn sie zur Durchleitung an Tochterunternehmen aufgenommen werden.
Für Zweitere braucht es die Genehmigungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde und durch die EU-Kommission (bei Besicherung über 80 % der Darlehenssumme).
Das wäre für jede einzelne Tranche erforderlich und kann – erfahrungsgemäß – bis zu 1,5 Jahren dauern.
So kann man ein Projekt dieser Komplexität und Größenordnung natürlich nicht angehen.
RA Dr. Detig, spezialisiert auf Kommunale Unternehmen, stellte heute einen dritten Weg vor:
Eine »Zwischenfinanzierungsgesellschaft« in der Rechtsform eines Kommunalunternehmens. Diese Gesellschaft kann, vergleichbar mit einer Bank, Gelder am Kapitalmarkt aufnehmen und diese an gemeindliche Unternehmen, insbesondere an unsere Geothermie GmbH & Co. KG, weiterreichen.
Wichtig: Das Modell wurde von allen zuständigen Stellen geprüft und für zulässig befunden.
Die Vorteile: Die Genehmigungspflicht für Kreditaufnahme oder Kommunalbürgschaft entfällt. Das könnte man auch als Nachteil sehen (weniger Kontrolle), tatsächlich aber ist das Landratsamt wohl wenig geeignet ein Finanzierungskonzept dieser Größenordnung inhaltlich zu überprüfen.
Gewonnen wird Zeit und damit Geld. Durch die Gründung des neuen Kommunalunternehmens kann über eine entsprechende Ausgestaltung der Satzung sogar mehr Transparenz entstehen. Dafür werden wir uns einsetzen. Zudem bleiben der Kommune mehr Spielräume bei der klassischen Kreditaufnahme.
Die Nachteile: Es gibt ein weiteres gemeindeeigenes Unternehmen ....das wird allmählich verwirrend. Zugegeben. Zudem leicht höhere Kosten.
Billiger wird die Finanzierung dadurch nicht, und das ist auch gut so. Denn sonst würde man sich dem Vorwurf Wettbewerbsverzerrung aussetzen (EU-Recht!!). Die Freien Wähler kritisierte die zunehmende Intransparenz und eine Entmachtung des Gemeinderats. Grundsätzlich teile ich die Bedenken, die Öffentlichkeit immer mehr auszuschließen.
Das ist hier jedoch ausdrücklich nicht der Fall. Zum einen werden auch Bürgschaften nicht-öffentlich beschlossen, zum anderen kann der Aufsichtsrat der InfraFin ja auch öffentlich tagen. Die Zahlen müssen veröffentlicht werden und erscheinen dann auch explizit im Haushalt.
Weiter geht es mit InfraFin in zwei Wochen im Gemeinderat. Ich habe hier die komplexe Angelegenheit möglichst kurz und verständlich zusammengefasst. Bei weiteren Fragen bitte die Kommentarfunktion nutzen!
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Das zweite große Thema war die/der Beauftragte(r) für Rad- und Fußverkehr in Holzkirchen. Diese Aufgabenbereiche sind vorgesehen:
- Zentrale/r Ansprechpartner(in) der Marktgemeinde für alle Angelegenheiten des Rad- und Fußverkehrs.
- Information und Anhörung bei allen innerörtlichen Radwege-Angelegenheiten
- (z. B. Radwegeplanung, Ausbau von Radwegen, Sicherung von Radwegübergängen, Fahrradabstellanlagen und Verkehrsentwicklungsplan, Bebauungspläne, Baustellen, Erstellung von Info-Medien)
- Vertretung des Marktes in Belangen des nicht-motorisierten Verkehrs in Gremien, Planungsprozessen und Verwaltungsabstimmungen nach Absprache
- Mitvertretung der Marktgemeinde Holzkirchen in externen Arbeitsgruppen zum Themenbereich „Rad- und Fußverkehr“ nach Absprache
- Koordination zwischen Gemeindeverwaltung und Rundem Tisch RV.
- Mitglied der örtlichen Verkehrsunfallkommission (falls vorhanden; derzeit nicht vorhanden, da keine Unfallschwerpunkte)
- Feststellung und Meldung von Gefahrenstellen
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Aufgrund eines Antrags der FWG zur Prüfung einer möglichen Übertragung öffentlicher Marktgemeinderats- und Ausschuss-Sitzungen per Video im Internet hat die Verwaltung vorab die rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Die sind gar nicht so unkompliziert. Jede einzelne Person, auch Verwaltungsangehörige und Besucher müssen damit einverstanden sein, daß ihr Bild gezeigt wird (sonst erscheint ein Standbild, wenn diese Person spricht). Es ging heute aber nicht darum, zu entscheiden, ob wir das wollen, sondern was es kostet und wie die Rechtsgrundlagen sind. Wir möchten auch die Erfahrungen von Gemeinden hören, die das bereits anbieten.
Wie ist überhaupt das Interesse der Bürgerinnen und Bürger? Insgesamt ein guter Antrag, wir haben ihn einstimmig befürwortet. Mehr dann sicher bald. Hier zum Artikel im Holzkirchner Merkur.
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