Natürlich bewegen uns alle Fragen nach einer möglichen Gesundheitsgefährdung. Wer gehofft hatte, darauf eine Antwort zu bekommen, wurde enttäuscht. Es gibt überhaupt keine Studien zu Gefährdungen durch Tetrafunk behaupten die einen, nur zum Mobilfunk. Und solange Grenzwerte und damit die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden, gilt: »keine Gesundheitsgefährdung«. Es gibt sehr wohl Studien, sagen die anderen, aber die werden nicht veröffentlicht bzw. sie weisen auf eine Gefährdung hin.
Am Kernproblem aber wurde konsequent vorbeigefragt und vorbeigeredet. Die flächendeckende Einführung des Tetrafunks ist beschlossene Sache. Verträge sind geschlossen, Geld ist bereitgestellt, es geht nur noch um die konkrete Umsetzung. Das Problem dabei ist ein föderales: Zunächst vom Bund beschlosssen, liegt die konkrete Einführung des Tetrafunks bei den Ländern, die in aller Regel fraktionsübergreifend für die Einführung des Tetrafunks gestimmt haben. Es gibt kein »politisches Gesicht«, keine politische Partei, die für das Gesamtprojekt steht, oder dieses bekämpft. So erklärt es sich vielleicht auch, dass die Fraktion »Pro Tetrafunk« eben nicht von den politischen Entscheidungsträgern, sondern von den Vertreter der ausführenden Firmen (!) und den Anwendern (Polizei) gestellt wurde. Die aber vollziehen längst Beschlossenes und haben selbstverständlich gar nicht die Aufgabe, Grundsatzfragen zu klären.
Die BI hat den Eindruck erweckt, es gäbe Verhandlungsspielräume für den Markt Holzkirchen. Wer aber genau hingehört hat, hat erfahren, dass es diese Spielräume mit ziemlicher Sicherheit nicht gibt. Damit können die Hoffnungen der Holzkirchner Bürger mutmaßlich nur enttäuscht werden.
Es geht für den Gemeinderat ausschließlich um die Frage der Standortwahl für den Funkmasten. Wo wird er aufgestellt? Diese Frage beantwortete Herr Wittfeld von der Firma Telent (von DigiNet mit der »Standortgewinnung« beauftragt) eindeutig:
Der von der Gemeinde ausgesuchte Ort ist optimal; wenn die Gemeinde keinen Standort zur Verfügung stellt, nimmt er ein staatliches Grundstück und denkt dabei an die noch zu erbauende Polizei-Inspektion am HEP-Kreisel.Diese Sachlage aber war schon vorher bekannt. Nichts Neues zum Tetrafunk.
Fast nichts: Ins Spiel gebracht wurde noch das Vorgehen der Stadt Bad Tölz. Die hat im Oktober 2012 eine Bebauungsplanänderung und, bis diese in Kraft tritt, eine Veränderungssperre beschlossen, womit kein Bauwerk höher als 20 Meter sein darf. Klingt zunächst wie ein schlauer Schachzug. Wirkt aber nach unserer Kenntnis nicht, weil das Bundesprojekt Tetrafunk unter priviligiertes Bauen fällt und nicht unter die Planungshoheit der Kommune. Aber wir werden nachfragen.
Zum Bericht über Bad Tölz (Das Gelbe Blatt).
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