Der »Hagebaumarkt« im Gewerbegebiet Holzkirchen-Ost möchte umziehen und sich deutlich vergrößern.
Eine Ansiedelung im neuen Industriegebiet ist aufgrund der sehr sinnvollen Festsetzungen des Gemeinderates nicht möglich. Nun wurden im alten Industriegebiet passende Flächen gefunden, Vorverträge mit den Grundeigentümern geschlossen.
Dagegen ist im Prinzip zunächst nichts zu sagen.
Holzkirchen braucht einen qualiativ hochwertigen, modernen Baumarkt.
Der Teufel liegt – wie so oft – im Detail.
Gemeinden können Festsetzungen treffen, bestimmte Produkte vom Warensortiment auszuschließen, bzw. begrenzen. So ist es durchaus sinnvoll, in Gewerbegebieten den Verkauf sogenannter »innenstadtrelevanter Produkte« zum Schutz des Einzelhandels zu untersagen. Stichwort: Einkaufzentrum auf der grünen Wiese versus gewachsener Strukturen in der Stadt. Das war beim bisherigen Baumarkt auch schon der Fall. Derartige Produkte durften nur in einem »untergeordneten« Bereich verkauft werden. Die bisherige Verkaufsfläche des Hagebaumarktes beträgt 1.500 qm. Sagen wir also: Ein untergeordneter Bereich sind im konkreten Fall um die 150 qm (10%) Ausstellungsfläche für die genannte Warengruppe.
Nun aber ist das Ansinnen der Geschäftsleitung, einen Freibrief für mindestens 10% der künftigen Verkaufsfläche zu bekommen. Die künftige Verkaufsfläche soll aber 5.500 qm betragen!
Nach Adam Riese genehmigten wir dann 550 qm Fläche für den Verkauf »innenstadtrelavanter Warengruppen«.
Wenn man es wirklich ernst meint mit dem Schutz des Einzelhandels, kann man nach unserer Auffassung einer solchen Regelung keinesfalls zustimmen.
Deshalb: Baumarkt ja!
Aber: Beschränkungen für die Einzelhandelsverkauf auf dem derzeitigen Stand einfrieren!
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