Heute wird der gesetzlich vorgeschriebene neue Flächennutzungsplan nach über zweieinhalbjähriger Arbeit, nach der Einarbeitung der geforderten behördlichen, wie privaten Stellungnahmen einstimmig angenommen. Lob von allen Seiten. Alle Fraktionen haben die Fähigkeit zum Kompromiss gezeigt, eine Bürgergruppe (»FNP im Dialog«) hat großartige ehrenamtliche Vorarbeiten geleistet. Eine Erfolgsgeschichte. Eigentlich.
Doch nur 10 Minuten nach dieser Abstimmung stellt Bürgermeister Höß die Herausnahme des größten Entwicklungsgebietes im Norden Holzkirchens aus dem gerade beschlossenen Plan zur Abstimmung, »weil das die betroffenen Grundstückseigentümer nicht wollen«. Das sind Momente in denen man sich als Gemeinderat fragt: Warum tue ich mir das eigentlich alles an?
Doch zurück zum Anfang. Was leistet ein Flächennutzungsplan (FNP)?
Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er stellt die geplante städtebauliche Entwicklung dar und ist das Ergebnis eines politischen wie fachlichen Planungsprozesses der Gemeinde. Er behandelt also völlig unabhängig vom politischen Tagesgeschehen längerfristige Fragestellungen, wie: Wie stark wollen wir wachsen? In welche Richtung wollen wir wachsen? Welche neue Infrastruktur brauchen wir dafür, etc.
Wichtig: Der FNP entfaltet keinerlei unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger und den Grundstückseigentümern. Wer also seine Flächen, z.B. für eine Bebauung, nicht freigeben will, der macht das eben nicht. Das liegt in der Natur der Sache. Denn eine gemeindliche Planung greift nicht in Eigentumsrechte ein. Einige der CSU-Gemeinderatsmitglieder haben während des Planungsprozesses dennoch stereotyp die Ansicht vertreten, dass es nicht möglich sei, auf und für Privatgrund gemeindliche Planungsziele zu entwicklen (z.B. »Grünzüge«, Radwege, etc.). Das kann man natürlich so sehen, wenn man dem Gemeinderat jede vorausplanende Steuerungsfunktion abspricht. Nur: Für was brauchten wir dann eigentlich einen Gemeinderat? Um die Bauwünsche williger Grundeigentümer abzuarbeiten genügte auch eine tüchtige Verwaltung, wie wir sie in Holzkirchen haben.
Der gesetzlich vorgeschrieben FNP darf in seiner Bedeutung nicht überschätzt werden. Es steht aber jeder Gemeinde sicherlich gut an, sich ungefähr alle 20 Jahre zumindest einmal (!) mit grundsätzlichen Fragestellungen und Zielsetzungen zu beschäftigen. Unabhängig von den konkreten, einem ständigen Wandel unterliegenden, Eigentumsverhältnissen. So, wie es der Gesetzgeber vorgeschrieben hat.
Durch den – schließlich erfolglosen – Vorstoß der CSU wurde ohne jede Not nicht nur der FNP, sondern auch die Arbeit des Marktgemeinderates abgewertet.
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