Welche der verschiedenen Trassen einer möglichen Südumfahrung umsetzbar sein können – das stellte das Staatliche Bauamt in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung im Festsaal des »Kultur im Oberbräu« vor. Basis der »Machbarkeitsstudie« ist die Raumwiderstandsanalyse (RWA) von 2016. Die Studie soll u.a. die Grundlage für die Gemeinde sein, zu entscheiden, in welche Richtung weiter vorgegangen wird.
Dabei wurde deutlich: Die Südumfahrung scheitert derzeit weniger an ihren Gegnern, denn an ihren Befürwortern.
Die Befürworter im Gemeinderat stecken in einem großen Dilemma:
Die Südumfahrung die sie bekämen, wollen sie nicht.
Die Südumfahrung die sie wollen, bekommen sie ziemlich sicher nicht.
Doch von Anfang an:
Voraussetzung für den Bau einer Südumfahrung ist der vierspurige Ausbau der B 318 bis zum Anschlusspunkt der Südumfahrung. Der Anschlusspunkt kann daher von Holzkirchen aus gesehen nicht hinter, also südlich der gerade fertiggestellten Einhausung von Warngau liegen. Die ist nur zweispurig.
Zunächst wird die »Waldtrasse«, Variante 1 vorgestellt. Für eine Trassenführung durch das Thannholz waren auch Bürgervorschläge eingegangen. Unabhängig von den technischen Problemen die die Trasse aufweist, kann nur festgestellt werden: Aufgrund vieler »Verbotstatbestände« nach § 44 BNatSchG gilt der Bau dieser Trasse als nicht genehmigungsfähig. Erfrischend klare Festlegung der Baubehörde.
Die von der CSU eingereichten Trassen werden als Varianten 2 und 3 bezeichnet, die südlich Hartpenning geführt werden. Mit etwas mehr Abstand zum Wald als die schon zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnte, alte ortsferne Trasse. Auch hier erwartet das Bauaumt u.U. »Verbotstatbestände«, so dass der Bau einer Südumfahrung eigentlich nicht dargestellt werden kann.
Als genehmigungsfähig aber werden die Varianten 4 und 5 vorgestellt . Die Trasse 4 führt zwischen Kleinhartpenning und Asberg nördlich von Hartpenning vorbei. Die Variante 5 ist eine reine Umfahrung von Holzkirchen, ohne Hartpenning und Kurzenberg zu berücksichtigen.
Das große Problem der Befürworter: Gerade die anscheinend problemlos genehmigungsfähigen Trassen 4 und 5 will niemand, wir nicht, auch die Befürworter nicht. Das bedeutet in der Konsequenz natürlich: Es wird keine Südumfahrung geben. Zumal nach dem Bundesverkehrswegplan ja überhaupt nur für die Variante 5 Geld zur Verfügung steht.
Das wiederum aber will man auch nicht hören. Jetzt soll also der »politische Wille« dazu führen, dass man die rechtlich schwieriger eingeschätzen Trassen 2 und 3 weiterverfolgt. Ohne, dass es dafür ein Mandat des Bundesverkehrswegeplans gäbe. Kann man natürlich machen. Dabei riskierend, dass man am Ende mit leeren Händen dasteht, weil z.B. doch ein Verbotstatbestand greift.
Aufgrund des Prüfauftrags mit ungewissem Ausgang geht natürlich auch wieder Zeit ins Land ... Und so bleibt wohl alles so wie immer. Wahlkampfgetöse um die Südumfahrung. Danach passiert: Nichts.
Wir Grüne können gelassen bleiben, weil wir mit anderen schon immer die »Variante Null« vertreten haben. Der Bau einer landschaftszerstörenden Südumfahrung steht für uns in keinem Verhältnis zu ihrer möglichen Entlastungswirkung. In Sachen Verkehr müssen wir endlich unser integriertes Mobilitätskonzept konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Selbst anpacken!
Zum Bericht des Holzkirchner Merkur
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Zur Studie des Staatlichen Bauamtes Rosenheim
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