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Montag, 20. Oktober 2014

Der Thujenantrag

Mit Anträgen der Freien Wähler (FWG) tun wir Grüne uns im Gemeinderat leider zunehmend schwer.
Mal geht es (wochenlang) um den Erhalt eines Parkplatzes vor dem Laden-Geschäft eines Gemeinderates der FWG, mal um die Forderung, dass alle Gemeinderäte von den Parkgebühren befreit werden sollen, mal um die Einforderung eines Sportstättenkonzepts, bei dem noch unklar ist, ob es die Sportvereine überhaupt wollen ...

Diesmal nun der  »Thujen-Antrag«.



Im Kern fordern die Freien Wähler, dass alle Einfriedungssatzungen und Bebauungspläne dergestalt geändert werden, dass auch das Pflanzen von Thujenhecken (wieder) erlaubt wird. Anlass dazu war offensichtlich die rechtswidrige neugepflanzte Thujenhecke eines Holzkirchners, der wissentlich gegen das Verbot verstossen hat (siehe Bericht im Holzkirchner Merkur).

1. Gibt es überhaupt ein Problem?
Nein.
Es ist seit vielen Jahren üblich, dass in Bebebaungsplänen und Einfriedungssatzungen das Pflanzen von Thujen ausgeschlossen wird. Das Pflanzen von Thujenhecken war also bis zum Tag x erlaubt, danach nicht mehr. Die zuvor angelegten »legalen« Hecken haben natürlich Bestandsschutz, deshalb gibt es bis heute sehr viele Thujenhecken in Holzkirchen. Das Spannungsfeld war vor 25 Jahren demnach viel größer als heute. Heute regt sich eigentlich kaum jemand mehr über die damals beschlossenen Regelungen auf.

Einschub:
Tatsache ist, dass wir in Holzkirchen einen Berg wirklich wichtiger Aufgaben vor uns herschieben:
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Frage des Einstiegs in die Geothermie, die Verringerung der Verkehrsbelastung, die Aufstellung eines nachhaltigen Gemeindehaushalts der nicht auf Flächenverbrauch basiert ...
Vorschlag: Könnten wir uns bitte auf die wichtigen Dinge konzentrieren? Danke!

2. Ist der Antrag am Gemeinwohl orientiert?
Nein.
Objektiv hat die Bürgerschaft nichts davon, wenn die Thujenhecke wieder geadelt wird. Hier wird ausschließlich dem Bedürfnis einzelner Ichlinge Rechnung getragen.

3. Bewirkt der Antrag eine Arbeitsentlastung für unsere Gemeindeverwaltung?
Nein.
Ganz im Gegenteil: Die Umsetzung des Antrags stellte eine sinnlose und teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für unsere Gemeindeangestellten dar. Die haben wirklich anderes zu tun, als viele Dutzend Bebauungspläne zu ändern, ohne dass dabei irgendetwas Konstruktives herauskommt.

4. »Freiheit« versus Stadtökologie: Hat die Thujenhecke denn wirklich so große Nachteile?
Ja.
Zumindest aus Sicht unserer belebten Umwelt. Die Thuje, die bei uns nicht heimisch ist, bietet Deckung. Aber sonst rein gar nichts.
Keinen Lebensraum für Insekten (Bienen!), keinerlei Nahrung für die heimische Vogelwelt, den Igel, ...  man könnte auch Platikbäume in den Boden stecken, das wäre so in etwa das gleiche.
Eine Abstimmung mit dem Gartenbauverein, den Imkern oder dem Bund Naturschutz hätte hier schon im Vorfeld fachlich für Klarheit sorgen können.

Man hat nicht die Freiheit, bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Dass das gut so ist, daran zweifelt wohl niemand.
Und genauso sollte man auch akzeptieren, dass es auch im Zusammenhang mit dem Landschaftsverbrauch in Holzkirchen eben ein paar wenige Regelungen gibt, die diesen zumindest etwas ausgleichen helfen.

Von den vielen wunderschönen lebendigen Gärten in Holzkirchen profitieren dann alle Bürger – nicht nur die Natur.

Die Abstimmung im Bauausschuss war denn auch sehr eindeutig.
Antrag abgelehnt.

Übrigens: Auch die Polizei rät von Thujenhecken eher ab. In ihrem Schutz lässt es sich leicht einbrechen.
Holzkirchner Merkur, 17. Oktober 2014

Empfehlung: Der Film zum Thema: »Grün kaputt« von Dieter Wieland, 1983, hilft weiter (youtube).

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