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Mittwoch, 24. Oktober 2012

Im Kreistag: Das Mangfallgebirge, die Popularklage und der neue SMG-Leiter

Oft beginnt eine Kreistagssitzung mit dem Bericht eines »Beauftragten« (Behindertenbeauftragter, Heimatpfleger, u.v.m.). Heute gab Marco Müller, Gebietsbetreuer des Mangfallgebirges, eineinhalb Jahre nach seinem Arbeitsbeginn den ersten Sachstands- bzw. Tätigkeitsbericht. Er ist einer von 35 Gebietsbetreuern in Bayern. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt des Bund Naturschutz, gefördert und finanziert von verschiedenen Fonds und Stiftungen. Marco Müller wird vom Landkreis Miesbach und der Kreissparkasse finanziert.
Ein Gebietsbetreuer hat keine behördliche Funktion. Seine Aufgaben sind u.a. die Sensibilisierung der Menschen für den Naturraum und die Besucherlenkung in sensiblen Bereichen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Konfliktmanagement zwischen den verschieden Interessengruppen im Mangfallgebirge. Er hält Vorträge, auch an Schulen, und macht Führungen. Ich bin überzeugt, daß er sinnvolle Arbeit leistet. Hier ist Marco Müller im Landratsamt erreichbar. Dort wird bald auch sein Bericht zum Download bereit stehen. Hier zu einem Bericht im Miesbacher Merkur.

Dann ging es um die Gerichtsentscheidung über die Popularklage von Karl Brutscher gegen die Änderungen der Landschaftsschutzverordnung »Egartenlandschaft um Miesbach« (wie berichtet, wurden mehrere Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen, um sie bebauen zu können). Es ist eine Besonderheit des Bayerischen Rechts, daß jedermann gegen etwas klagen kann, auch wenn er selbst nicht unmittelbar betroffen ist – so erklärte der anwesende Jurist die Ausgangslage. Der Kläger sah durch die wiederholte Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung und die Alpenkonvention.
Die Popularklage wurde zwar für zulässig erklärt, jedoch als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte fest, daß das, was der Kreistag beschlossen und verordnet hat, juristisch korrekt durchgeführt wurde und weder gegen das Rechtsstaatsprinzip noch gegen das Willkürverbot noch gegen die Alpenkonvention verstößt. Das sagt natürlich nichts darüber aus, ob die Herausnahme an sich richtig war. Das ist eine politische Entscheidung. Ich habe immer gegen die Herausnahme gestimmt, weil ich für unsere Landschaft, für unsere Natur eintrete und gegen den Flächenfraß kämpfe.

Das komplette Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts über die Popularklage.

Ein schöner Artikel in der Süddeutschen Zeitung dazu und der Bericht der »Tegernseer Stimme« über die Popularklage.
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Die Standortmarketinggesellschaft Miesbach (SMG) bekommt einen neuen Geschäftsführer, der sich dem Kreistag vorstellte: Alexander Schmid, bisher Wirtschaftsförderer der Stadt Bad Tölz, wird ab Januar im Landkreis Miesbach tätig sein. Näheres kann man dem Artikel im Miesbacher Merkur entnehmen. Hier mein Eindruck: Er kann gut reden (mit bayerischem Einschlag) und wirkt sehr gewinnend – ein »gstandnes Mannsbild«. Das kann mich aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß er letztlich die übliche Sprache der Wirtschaftsgeografen spricht (unsere Wirtschaftsförderin in Holzkirchen, Frau Koppa, nehme ich aber explizit aus!): Nämlich daß er erst einmal eine Bestandsanalyse machen wolle sowie eine Umfrage bei den Unternehmen, was die denn eigentlich wollen; außerdem habe er viele Ideen für diesen besonderen Landkreis, der sehr viel Potential habe, ...
Wieviel die SMG tatsächlich für die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises bringt, kann schlecht ermittelt werden. Derzeit wird übrigens die Trägerschaft neu strukturiert: Zusätzlich zum Landkreis kommen die Kreissparkasse und ein neu gegründeter Unternehmerverband als neue Gesellschafter hinzu.
Mir liegt ja die Landkreisentwicklung, also die Agenda 2014 mit allen Facetten, sehr am Herzen. Bis auf das Integrierte Klimaschutzkonzept wurde alles in die SMG »ausgelagert«, also auch die Betreuung und Koordinierung der lokalen Agendagruppen. Auf mein Nachfrage versicherte Herr Schmid, daß er das sehr wohl im Auge habe. Ich auch!

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(Überschneidungen sind wahrscheinlich).

Zum aktuellen Post.

P.S. Hinweis an unsere Abonnenten: die beiden letzten Posts hatten ein paar verworrene Sätze. Sie sind jetzt überarbeitet und können auf der Website bei Bedarf neu gelesen werden. Das lohnt sich auch wegen des neuen herbstlichen Hintergrundbildes.