Der Kreistag hat sich üblicherweise natürlich nicht mit Europa- und Bundesangelegenheiten zu beschäftigen.
Da die neue Generation an Freihandelabkommen aber sehr unmittelbar und weitreichend in kommunale Zuständigkeiten einzugreifen droht, haben wir Grüne im Kreistag eine politische Resolution gegen TTIP und Co eingebracht.
CSU und SPD störten sich vor allem an der Forderung die Verhandlungen abzubrechen, teilten aber ansonsten die grundsätzliche Vorbehalte gegen die Abkommen.
In einem Gespräch zwischen den Fraktionssprechern aller Fraktionen konnte schließlich noch sehr kurzfristig eine Einigung auf die Zusammenführung von Antrag und Änderungsanträgen erzielt werden.
Die Vorbehalte des Kreistages Miesbach gegen die Handelsabkommen wurden daher einstimmig beschlossen:
»Der Kreistag Miesbach fordert die Staatsregierung sowie sämtliche politischen Vertreter auf Landes- und Bundes- und europäischer Ebene auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass
über die Verhandlungen der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten (TTIP) und Kanada (CETA) sowie über ein Folgeabkommen zum WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (TISA) transparent informiert wird. Dabei fordern wir insbesondere eine intensive Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände um die kommunale Organisationshoheit weiterhin zu gewährleisten.
Dazu fordern wir dass
- die Kernbereiche der kommunalen Daseinsvorsorge – wie etwa die Wasserversorgung sowie die öffentliche Gesundheitsdienstleistungen – nicht angetastet werden,
- Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung sowie in die kommunale Organisationsautonomie ausgeschlossen werden,
- eine permanente parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Ergebnisse eines möglichen Abkommens festgelegt wird,
- die Einführung von privaten Schiedsgerichten über Streitigkeiten zwischen Investoren und den beteiligten Staaten zu Lasten des Gemeinwohls verhindert wird,
- unverzichtbare Standards in den Bereichen Tier- und Umweltschutz nicht angetastet werden (keine Lockerung der EU-Regeln für gentechnisch veränderte Produkte und Nutzpflanzen),
- wirksame Schutzvereinbarungen im Bereich des Verbraucherschutzes, insbesondere für Fleisch- und Milchprodukte, sichergestellt werden,
Andernfalls sind die Abkommen TTIP, CETA und TiSA in den zuständigen Gremien von den bayerischen Vertreter/innen abzulehnen.«
- der Abbau von Bodenschätzen weiter ausschließlich der deutschen Gesetzgebung und Aufsicht unterliegt und »Fracking« nicht über ein Handelsabkommen erzwungen werden kann.
(Auszug aus der Niederschrift der Kreistagssitzung vom 21.10.2014).
Ein gelungenes Beispiel für konstruktive Zusammenarbeit über die poltitischen Lager hinweg für das Wohl des Landkreises.
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Informationen zu TTIP auf der Website des Umweltinstituts München.
Zu den Berichten im Miesbacher Merkur und in der Holzkirchner Stimme.
Eingestellt von Robert Wiechmann, Ulrike Küster und Karl Bär.