Die Stellungnahme unserer Kreistagsfraktion zur Pressemitteilung des LRA Miesbach in Sachen Landschaftsschutzgebiete vom 18. Juni 2022:
Klare Zielsetzungen, rechtliche Expertise und Abstimmung gefragt
Mit einer Stellungnahme zum eigentlichen Klagegegenstand des Urteils Saurüsselalm hält sich das Landratsamt (LRA) zurück, wie in der Tegernseer Zeitung vom 18. Juni zu lesen war. Man müsse erst die Urteilsbegründung abwarten, um das Urteil genauer interpretieren zu können. Eine kluge Aussage.
Erstaunlicherweise scheint diese Klugheit dem LRA beim Thema Landschaftsschutz gänzlich abhandengekommen zu sein. Mit einer ausführlichen Pressemeldung prescht das LRA vor und verkündet allein aufgrund richterlicher Aussagen öffentlichkeitswirksam die voraussichtliche Unwirksamkeit aller Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Landkreis Miesbach. Und stellt klar, welche Vorgehensweise das LRA schon jetzt ausschließt. Nämlich die, die bisherigen Verordnungen zunächst weitgehend zu sichern, um ausreichend Zeit für eine Überarbeitung zu haben und nicht Gefahr zu laufen, dass der Schutzstatus komplett entfällt. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem es bislang weder ein rechtskräftiges Urteil noch eine Urteilsbegründung gibt. Unprofessioneller geht es kaum.
Geradezu peinlich erscheint der Versuch, die juristischen Folgen der Versäumnisse des Landratsamts nun dem „Verein zum Schutz der Bergwelt“ in die Schuhe zu schieben. Wem Karten und Protokolle verlustig gehen, darf doch nicht von Dritten einfordern, auf (Klage-)Rechte zu verzichten, nur um diese Fehler zu decken. Hier offenbart sich ein sehr seltsames Rechtsverständnis des LRA Miesbach. Eine öffentliche Entschuldigung erscheint uns mehr als angebracht.
Als Fraktion Bündnis90/Die Grünen fordern wir zudem dringend dazu auf, die Ruhe zu bewahren, die Urteilsbegründung abzuwarten und in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern, ggf. mit dem zuständigen Ministerium, an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Getragen von einer klaren Zielsetzung: Dem möglichst umfassenden Erhalt der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach.
Wir würden an dieser Stelle gern auf die Pressemitteilung des Landratsamts verweisen. Diese steht aber leider NICHT auf der entsprechenden Website und auch nicht auf Facebook des LRA.