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Dienstag, 9. Januar 2018

Von Baumschutz, Thujenhecken und Zäunen, Teil 1

Mit der Überarbeitung der sogenannten »Einfriedungssatzung« stand in der letzten Marktgemeinderatssitzung vor Weihnachten ein doch eher schlafmützig daherkommendes Thema auf dem Programm. Scheinbar. Gerade in Sachen »Stadtökologie« steckt hier viel mehr dahinter, als man vielleicht vermuten könnte ...

Holzkirchen hat keine Baumschutzverordnung. Und das ist auch nach Ansicht von uns Grünen durchaus richtig so: Bürokratisch, vor allem aber nicht zielführend bis kontraproduktiv im Sinne der selbstverständlich wichtigen Zielsetzung: Alte Laubbäume im Ort erhalten!

Man muss kein Förster sein, um zu wissen: Das schafft man nicht durch aufwändig zu kontrollierende Regelungen, die zudem – ungewollt, aber systemimmanent – letztlich immer nur Anreize schaffen, Laubbäume erst gar nicht zu pflanzen und schon gar nicht alt und dick werden zu lassen. Die damit verbundene Freiheit ist Garant für eine heute sehr hohe Anzahl von Laubbäumen auf Privatgrund in Holzkirchen. Wer's partout nicht glauben mag, der sehe sich einmal alte und neue Luftbildaufnahmen im Vergleich an! Diese Freiheit lässt aber natürlich auch zu, dass einzelne Grundeigentümer ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Das sorgt dann für Ärger.

So wurde der Versuch der Beseitigung einer besonders schönen, großen Linde in Föching Ende 2017 zum öffentlichen Aufreger. Und brachte Thomas Hühnerfauth, Gemeinderatskollege von der SPD, auf den Plan. Er verwies via Antrag auf eine Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde Miesbach für Gemeinden ohne Baumschutzverordnung.

Die lautet im Kern, über eine gemeindliche Gestaltungssatzung die Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) zum Baumschutz sinngemäß für die bebauten Ortsteile zu übernehmen. Nach dem BayNatSchG dürfen »landschaftsprägende« Laubbäume auch auf Privatgrund nicht einfach beseitigt werden.

Warum sollte das was in der freien Landschaft längst bewährte Regel ist, nicht auch innerorts klappen, wenn wir das Wort »landschaftsprägend« durch »ortsbildprägend« ersetzen? So die Idee, die sich in anderen Gemeinden bereits in der Praxis bewährt hat.

Klar ist, dass sich diese Reglung nur auf die – im Verhältnis wenigen – Bäume bezieht, die uns allen aufgrund ihrer Besonderheiten wirklich am Herzen liegen. Der bürokratische Aufwand bleibt damit sehr gering. Die Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde stehen mit Rat und Tat zur Seite. Die bekannten negativen Effekte einer Baumschutzverordnung kommen nicht zum Tragen.

Das wichtigste aber ist: Ein wirksamer Hebel ist gefunden, im Einzelfall die Fällung besonders wertvoller Bäume rechtssicher verhindern zu können. Unbürokratisch und zielführend. Der in diesem Punkt sinnvollen Neuregelung in unserer Einfriedungssatzung haben wir Grüne daher von ganzem Herzen zugestimmt.

Zum Bericht von Merkur.de vom 10.1.2017.