Was regelt eine Solaranlagensatzung?
Es gibt allgemeinverbindliche zuschuss- und baurechtliche Vorgaben für den Bau von Solaranlagen. Eine gemeindliche Solaranlagensatzung stellt zusätzliche Regelungen auf, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen in erster Linie um das „Ortsbild“ zu schützen. Im aktuellen Entwurf sollten in Wohngebieten z.B. keine Fassaden-PV-Anlagen zulässig sein.
Vorgeschichte
Alle Fraktionen waren sich einig, dass die aktuell gültige Satzung der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Alle waren sich einig: Es muss mehr Möglichkeiten für den Bau von Solaranlagen geben. Im Vorfeld waren die Fraktionen gebeten worden, einen Verwaltungsvorschlag zu kommentieren, bzw. zu überarbeiten. Selbstverständlich haben wir Grünen uns mit gewohntem Fleiß an die Arbeit gemacht. Bei der internen Diskussion, auch mit den Mitgliedern z.B. beim „Grünen Abend“, wurde schnell klar: Die meisten der vorgesehenen Verbote gingen uns Grünen viel zu weit. Wir Grüne wollen dem Gebot der Stunde folgend ein klares, unzweideutiges Signal für den Ausbau der Solarenergie in Holzkirchen geben.
Vorberatender Bauausschuss
Leider kannte hier noch niemand die Ausarbeitungen der jeweils anderen Fraktionen. Erst im Rahmen der Diskussionen im Bauausschuss wurde vage deutlich: Vielleicht gibt es ja tatsächlich sogar eine Mehrheit für die Abschaffung der gemeindlichen Solaranlagensatzung? Die haben wir Grüne im Anschluss versucht zu organisieren.
Entscheidung im Marktgemeinderat
Mit den Stimmen der Grünen, der SPD und der Freien Wähler wurde der Entwurf der Solaranlagensatzung schließlich tatsächlich abgelehnt. Aus formalen Gründen muss die Abschaffung der alten Satzung in einer weiteren Sitzung erfolgen. Dann sind wir Grüne endlich am Ziel: Keine zusätzlichen Einschränkungen für den Bau von Solaranlagen! Ein klares Signal: Liebe Bürger, nutzt Eure Möglichkeiten einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Jede vor Ort solar erzeugte Kilowattstunde mindert die Abhängigkeit von Unrechtsregimen und stärkt den Klimaschutz. Mehr Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger, weniger Bürokratie. Wir haben volles Vertrauen, dass es dabei nicht zu den befürchteten Beeinträchtigungen des Ortsbildes kommt.
Was lernen wir daraus ?
Die Arbeit auf Fraktionsebene ist wichtig. Daran anschließend aber muss aber immer ein Austausch, eine Diskussion erfolgen. Das Ergebnis sollte sich in der Verwaltungsvorlage wiederfinden. Sonst läuft eine von der Gemeindeverwaltung erstellte Synthese Gefahr verworfen zu werden.
Es gibt derzeit keine Mehrheitspartei im Marktgemeinderat. Deshalb müssen und können mit guten Argumenten – ggf. wechselnde – Mehrheiten gesucht werden.