Willkommen

Unser Blog beginnt im Januar 2012. Weiter unten finden Sie in der rechten Spalte die »Grüne Wortwolke«. Wenn Sie ein bestimmtes Wort anklicken, kommen Sie zu allen Beiträgen, die wir mit diesem Etikett versehen haben. In der linken Spalte finden Sie ein Kontaktformular.

Samstag, 28. November 2020

Holzkirchner-10er – für unsere Gastronomen!

Ursprünglich ein tolles, einstimmig beschlossenes Projekt zur Unterstützung unserer heimischen Gastronomie. Jetzt wurde der "Holzkirchner-10er" auf den Einzelhandel erweitert. Gegen unsere Stimmen und ursprünglich sogar ohne die Zustimmung des Gemeinderats. Letzteres ein Fehler des Bürgermeisters.

Wir Grüne wollten den "Holzkirchner Zehner" als das erhalten, was er ist: Eine echte Unterstützung für unsere Gastronomie. Durch den erneuten Lock-down sehen wir uns in dieser Haltung bestätigt. Er trifft die Gastronomie am härtesten. Und das Volumen bleibt gleich: 10 Euro je Einwohner, neue Zehner werden ja nicht ausgegeben. Wenn das Geld nun an sehr viel mehr Berechtigte verteilt wird, wird die bislang zielgerichtete Aktion zu einem rein symbolischen Akt.

Gegen eine Ausweitung stimmte mit uns Grünen nur Dirk Kreder von der FDP. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Verlängerung der Gültigkeit der "Holzkirchen-Zehner" bis zum 31. März 2021 zu. 

Verwendung von Steuergeldern – der Gemeinderat entscheidet
Bereits im November-Gemeindeblatt war zu lesen, dass der "Holzkirchner-Zehner" ab sofort auch für den Einzelhandel Gültigkeit haben solle. Einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss dafür gab es aber noch gar nicht. Gleiches galt für die Verwendung der von den BürgerInnen an die Gemeinde als Spende zurückgegebenen "Zehner". Beide Male wurde ohne Einbindung des Gemeinderates einfach vom Bürgermeister entschieden, wie mit den vom Gemeinderat bereitgestellten Steuergeldern weiter verfahren wird. Das war natürlich nicht zulässsig.

Ein Blick in die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern schafft Klarheit:

Der Bürgermeister erledigt nach Art. 37 in eigener Zuständigkeit "...die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben ..."  

Zudem gilt Art. 29: "Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet ... "

Insofern war das Erstaunen, ja der Ärger, bei vielen Gemeinderäten zunächst groß. Es ist die Pflicht von Gemeinderäten, sich gegen solche Fehler zu verwehren. 

Bürgermeister Christoph Schmid hat sich gleich zu Anfang des Tagesordnungspunktes von sich aus entschuldigt, wir Grüne haben diese Entschuldigung natürlich angenommen.

Und nehmen unsere Kontrollpflichten noch ernster.