Denn sowohl die Verbindung von der Münchner Straße zum Friedhofswegerl als auch der Spielplatz waren im Bebauungsplan festgesetzt. Allerdings nicht in allen Einzelheiten. Das wäre auch nicht im Sinne eines Bebauungsplans. Trotzdem muß man sich wundern, wie so etwas passieren konnte.
Einige Ratsmitglieder trafen sich mit Mitarbeitern der Verwaltung, des Bauhofs und dem Fuß- und Radbeauftragten der Gemeinde zum Ortstermin.
Nachdem die Gemeinde das BayWa-Grundstück erworben hatte, wurde als Ergebnis der Ortsentwicklung (2005) der Durchgang von der Münchner Straße zum Friedhofswegerl für Fußgänger und Radfahrer geöffnet. Diese Verbindung erwies sich als so wichtig, daß man sie auch nach einer Bebauung beibehalten (bzw. nach der Baustelle wiederherstellen) wollte.
Die Gemeinde behielt einen Streifen Grund entlang der Friedhofsmauer und schrieb den Weg im Bebauungsplan fest. Soweit alles gut.
Übersehen wurden in Sachen öffentlicher Verbindungsweg etwas wichtiges: Die Breite des Weges auf seiner ganzen Länge. Am Beginn des Weges von der Münchner Straße kommend ist er nun leider auf einem kurzen Stück zu schmal. Deutlich. Ein Radfahrer wäre gezwungen, an dieser Stelle abzusteigen – wegen des Begegnungsverkehrs und natürlich wegen der Fußgänger. Eine derartige Engstelle an einem kombinierten Geh- und Radweg ist laut Landratsamt zulässig. Aber unsinnig – und nicht das, was wir für einen radfreundlichen Ort wollen.
Man kann diesen Fehler heilen, allerdings nicht »ad integrum«, also nicht zur Gänze: Der Radfahrer muß das erste Stück mit dem Kfz-Verkehr bis zur Tiefgarageneinfahrt fahren und kann erst dann auf den kombinierten Geh- und Radweg. Aus Richtung Friedhofswegerl kommend muß der Radfahrer die Kfz-Zufahrt kreuzen. Das Schild muß versetzt werden.
Bei einem neuen Weg im Baubestand wäre das eine gute Lösung. Bei einer neuen Bebauung ist es eine Notlösung. Der Fehler zeigt: das »Radfreundliche Holzkirchen« ist längst noch nicht überall angekommen.
Dieses Wagestück ist deutlich zu eng. Der Radfahrer muß vorher auf die Straße geleitet werden ... |
... nämlich hier, bei der Tiefgaragenausfahrt (Blick aus der anderen Richtung). |
Der Spielplatz.
Im hintersten Eck, nur über ein paar Treppen zu erreichen. Natürlich haben wir uns das anders vorgestellt. Aber – so legte das Bauamt dar – es ist ein privater Spielplatz und die Gemeinde hat keine Handhabe mehr. Für einen privaten Spielplatz gelten nicht die gesetzlichen Vorschriften wie für einen gemeindlichen. Er muß nicht barrierefrei sein. Wir Gemeinderätinnen wären gar nicht auf die Idee gekommen, daß man heutzutage einen Spielplatz überhaupt anders anlegt. Tja ...
Dieser Spielplatz ist ein Trauerspiel, und das liegt nicht nur am Wetter. Wenigstens eine Sitzgelegenheit wäre nicht schlecht. |
Mein Fazit: Es sind Fehler gemacht worden. Gemeinsam können Lösungen (oder wenigstens Verbesserungen) gefunden werden. Alle lernen daraus. Dieser Ortstermin hat sich gelohnt.
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