Im April diesen Jahres wurde der Leiterin der Caritas Kinderhorts gekündigt, weil sie eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen wollte (siehe Post »Die Caritas: Wohlfahrt, Nächstenliebe, Diskriminierung – zur Kündigung der Hortleiterin in Holzkirchen«). Die Empörung darüber war groß, und nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Druck hat sich die Caritas bzw. die katholische Kirche bewegt, und die Leiterin wurde wieder eingestellt. Ein Happy End, in diesem Fall.
Die Träger der Landeskirchen sind als »Tendenzbetriebe« – kurz gesagt – vom Antidiskriminierung- und Gleichstellungsgesetz befreit.
Zugleich werden sie hauptsächlich von Steuergeldern finanziert.
Unsere Idee war, künftig bei Vergaben gemeindlicher Einrichtungen diejenigen Träger zu bevorzugen, die sich verpflichten, die Regelungen des AGG (Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetz) anzuerkennen, mit Vorrang vor deren eigenen internen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Trotzdem mussten wir nun einen Antrag der SPD, der genau in diese Richtung zielte, ablehnen.
Zwei Arten von Förderungen
Die Träger öffentlicher Einrichtungen beziehen zum einen eine personengebundene Förderung (bei Kitas eine »kindbezogene Förderung« gemäß BayKiBiG). Dieser Förderanspruch pro Kind (um beim Beispiel Kita zu bleiben) steht dem Träger, also z.B. Caritas, gesetzlich zu. Die Förderung wird zu gleichen Teilen von Gemeinde und Staat bezahlt.
Diese »kindbezogene Förderung« ist keine Gemeindeangelegenheit, auch wenn diese einen Teil davon bezahlt. Daran darf keine weitere Bedingung gekoppelt werden. Auf kommunaler Ebene ist hier nichts zu rütteln.
Letztlich kann jeder unter bestimmten Bedingungen eine Kita eröffnen und hat dann Anspruch auf Förderung. Allerdings keinen Anspruch darauf, daß die Gemeinde ein Gebäude oder einen Raum dafür zur Verfügung stellt.
Die Gemeinde kann auch keinen Träger ablehnen, weil er ihr, aus welchen Gründen auch immer, nicht gefällt. Schlimmer: wenn das Angebot an Kita-Plätzen größer ist als die Nachfrage, so müssen die gemeindlichen Einrichtungen zuerst geschlossen werden (»Subsidiaritätsprinzip«)!
Zum zweiten bekommen die Träger in der Regel weitere Förderungen durch die Gemeinde, zum Beispiel durch günstige oder gar keine Mieten. Diese sind frei verhandelbar. Es ist durchaus üblich, daß eine Gemeinde ein Gebäude errichtet und langfristig sehr günstig an einen (kirchlichen) Träger zum Betrieb einer Kita vermietet. Es ist auch durchaus üblich, daß die Gemeinde allein alle Umbau-, Neubau- und Renovierungsarbeiten bezahlt.
Was geht und was nicht geht
Die Gemeinde kann also nicht bestimmen, wem eine kindbezogene Förderung zusteht.
Die Gemeinde kann jedoch bestimmen, wem sie ihre Liegenschaften zum Betreiben einer Kita überlässt.
Wir möchten, daß die kirchlichen Träger auch in Holzkirchen weiter ihre anerkannt gute Arbeit leisten – mit ihrem Geld und den ihnen zustehenden Fördermitteln.
Jedoch sollte die Gemeinde (künftig) bei der Vergabe gemeindlicher Einrichtungen denjenigen den Vorzug geben, die das Antidiskriminierung- und Gleichstellungsgesetz anerkennen und die eine Bezahlung nach Tarifvertrag garantieren.
Und mit Vergabe kann nur gemeint sein: Die Vermietung gemeindeigener Grundstücke und Gebäude.
Alles andere wäre, wie oben dargestellt, unzulässig.
Der Beschluss
Der Beschluss, dem Träger einer Einrichtung, die »Fördermittel jedweder Art« aus Steuermitteln bezieht, diese gegebenenfalls zu entziehen, wäre rechtswidrig, also ungültig. Genauso lautete aber der Antrag der SPD-Fraktion.
Birgit Eibl (FWG) schlug kompromißbereit vor, den beispielhaft genannten Antrag der Gemeinde Neuried zu überprüfen, ob dieser für uns geeignet sein könnte (und die Abstimmung zurückzustellen). Nein, das wollte die SPD nicht.
Wir baten die SPD-Fraktion darum, den Antrag zurückzunehmen und neu – rechtskonform – zu stellen. Nein, auch das wollte die SPD nicht.
Der Antrag von Christoph Schmid (CSU) auf sofortige Abstimmung wurde gegen unsere Stimmen mehrheitlich befürwortet. Das ist bedauerlich, denn wir finden, daß eine Diskussion nicht abgewürgt werden soll. Aber die CSU war sowieso dagegen. Für den Kompromißvorschlag der FWG hätten wir eine Mehrheit finden können. So aber mußte der Antrag leider abgelehnt werden.
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Zum Antrag der SPD.
Übrigens, der neue Kindergarten in der Erich-Kästner-Straße bekommt mit dem »Kinderland Holzkirchen« einen öffentlichen Träger, für den das deutsche Arbeitsrecht gilt.
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