Tempo 30 an Schulen! Ja, das kennt man schon. Und es dürfte niemanden geben, der an der Sinnhaftigkeit dieses Tempolimits zweifelt. Aber wie sieht es mit den Kindertagesstätten im Gemeindegebiet aus? Nur einige wenige davon liegen in „30er Zonen“.
Das soll sich jetzt ändern.
Eine Neuerung in der Straßenverkehrsordnung macht’s möglich: „innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten und Kindertagesstätten“ (§ 45 StVO). Die FWG stellte hierzu einen begrüßenswerten Antrag. Zuständig dafür sind je nach Einstufung der Straße das Staatliche Bauamt, das Landratsamt oder die Gemeinde selbst.
Der Orts-und Verkehrsplanungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, von den zuständigen Straßenbaubehörden in Miesbach und Rosenheim prüfen zu lassen, ob nicht bei allen Kindertagesstätten in Holzkirchen, Föching und Hartpenning Tempo 30 eingeführt werden kann. Für die Industriestraße vor dem „Frühlingsdorf“ könnte dies die Gemeinde selbstverantwortlich umsetzen.
Konkret heißt das, dass der Verkehr auf der jeweiligen Straße vor der Haustüre der betreffenden Kindertagesstätte 150m in jede Richtung auf 30km/h gedrosselt würde. Welche Wohltat könnte das sein? Für die Kinder, für die Eltern / Großeltern, die bringen und abholen! Aber auch für alle Anwohner, denn die Verringerung der Lärmbelästigung und des CO2 Ausstoßes sind unumstritten – und davon profitiert jede(r).
Die größte positive Veränderung dürfte diese Temporeduzierung zweifelsohne für Kindertagesstätten bringen, die mit ihrer Haustüre oder ihrem Parkplatz an stark befahrenen Straßen liegen, wie „Die Dorfspatzen“ in Föching, der Kindergarten in Hartpenning, der Waldkindergarten und die Kinderkrippe „Sonnenkäfer e.V.“.