CSU und FWG haben im Kreistag einen gemeinsamen Antrag zum künftigen Umgang mit Landschaftsschutzgebieten gestellt.
Eine Arbeitsgruppe solle nachvollziehbare Kriterien und Regel erarbeiten, nach denen die Herausnahme von Flächen aus den Landschaftsschutzgebieten (LSG) künftig erfolgen soll.
Soweit, (noch) so gut.
In der Antragsbegründung aber wird ausgeführt, dass die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete in den 50er Jahren unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt sei, die Südkommunen des Landkreises in ihrer Entwicklung behindert seien, die Landschaftsschutzgebietsverordnungen (LSGVO) nicht mehr recht in die Zeit passten ...
So weit, so schlecht.
Denn wie bitte soll man das anders interpretieren, als dass mit diesem Antrag nach Mitteln und Wegen gesucht werden soll, Herausnahmen aus den LSG noch weiter zu vereinfachen?