Montag, 16. Dezember 2013

Unser Tor zum Oberland: Der Vierspurige Ausbau der B 318 und ein Brückenbauwerk ins neue Gewerbegebiet

Der Bund hat ein Planfeststellungsverfahren zum vierspurigen Ausbau der B 318, zunächst von der Autobahnaus- bzw. Zufahrt bis zur Anbindung des alten Holzkirchner Gewerbegebietes (GG-Ost) über die MB 9, eingeleitet. Inklusive einer »kreuzungsfreien« Anbindung an das neue Holzkirchner Gewerbegebiet (GG-Nord) über die MB 14.

Bei einem Planfeststellungsverfahren dürfen auch die betroffenen Kommunen eine Stellungnahme abgeben. Diese wurde Anfang Dezember im Bauausschuss vorbesprochen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig: Positiv für den Ausbau.
Kann man als Grüner dem vierspurigen Ausbau einer Bundesstraße zustimmen?

Antwort: Ja. Trotz einiger Bedenken.

Dafür sprechen eine ganze Reihe von Gründen.
  1. Man möchte meinen, die Ausflügler sind von dem ewigen Stau Richtung Tegernsee irgendwann so genervt, dass sie doch auf den Öffentlichen Nahverkehr umsteigen, oder andere Ziele ansteuern. Die Schmerzgrenze, indess, scheint noch nicht erreicht, doch schon wird das Ganze lebensgefährlich: Der Rückstau reicht zeitweise bis auf die Autobahn. Schwere Auffahrunfälle sind nur eine Frage der Zeit. Der vierspurige Ausbau löst natürlich nicht das grundsätzliche Problem, eine bedrohliche Situation aber wird deutlich entschärft.
  2. Für den Ausbau mit einer entsprechenden Anbindung des neuen Gewerbegebietes (GG-Nord) spricht auch die Möglichkeit, den Mitverursacher des Staus Geschichte werden zu lassen. Die dem heutigen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsene Ampelanlage auf Höhe der Autobahnmeisterei wird durch den Ausbau obsolet.
  3. Verkehrsentlastung für Föching: Der Verkehr durch Föching hat durch den Bau der Nordumfahrung deutlich zugenommen. Er wird wieder abnehmen, weil die Straßenführung der MB 14 durch das GG-Nord verschwenkt wird. Dadurch wird der Weg deutlich länger und langsamer und die Nordumfahrung durch die »Alte Au« wird tatsächlich die attraktivere Route zur Autobahn.
Das sind drei gute Gründe mit »Ja« zu stimmen.
Aber es gilt auch, auf die negativen Auswirkungen der vorgelegten Planung hinzuweisen.

Wald:
Die Bewirtschaftung der rechts und links von der Straße situierten Wälder muss auch künftig möglich sein. Der Wald gehört privaten Waldbesitzern, die bislang ihr Holz noch an der Bundesstraße verladen lassen können. Der Hinweis, dass die Planung dafür Sorge tragen soll, wurde in die gemeindliche Stellungnahme aufgenommen.

Lebensraumzerschneidung:
Dieser Ausbau ist ein gutes Beispiel dafür, dass durch Straßenbau nicht nur der eigentlich versiegelte Bereich als Lebensraum verloren geht.
Bislang stellt die Bundesstraße zwar ein Hindernis für den Austausch von Wildtierarten aus dem Fichtholz und den der B 318 westlich vorgelagerten Wäldern, die ansonsten in freier Feldflur liegen, dar. Unüberwindlich aber ist das Hindernis bislang nicht.
Künftig wird, dem Verkehrsaufkommen angepasst, ein Wildzaun den Bereich rechts und links der Straße zieren. Die westlichen Wälder sind vom »Lebenraum Wald« dann vollkommen abgeschnitten. Für viele Wildarten bedeutet das hier dann das Aus.

Brückenbau:
Wir Grüne haben starke Zweifel, dass wirklich eine »kreuzungsfreie Anbindung« des Gewerbegebietes-Nord nötig ist. Ein aufwändiges Brückenbauwerk wird dem »Tor zum Oberland« künftig eine ganz neue Bedeutung verleihen.
In vergleichbaren Fällen baut man in Europa allenthalben zweispurige Kreisel, die den gleichen Zweck erfüllen. Aber das wäre bei uns wohl zu billig und zu einfach.
Unser Ortsverband wird zum Planfeststellungsverfahren eine Stellungnahme abgeben.

Holzkirchner Merkur, 7./8. Dezember 2013

Alle Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens »B318 4-streifiger Ausbau zwischen A8 AS Holzkirchen und Anschluss Kr MB 9« sind vom Straßenbauamt Rosenheim ins Internet gestellt worden. Jede(r) kann dazu in einem Schreiben – nicht E-Mail – Stellung nehmen!

Die Unterlagen liegen bis zum 23.12.13 im Holzkirchner Rathaus (Bauamt) aus. Die Einwendungsfrist endet am 07.01.14 (siehe Regierung von Oberbayern). 

Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens.

update am 7. Januar 2014: Die Einwendungen des OV Holzkirchen lesen Sie hier (pdf)

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