Freitag, 16. August 2024

Lärmaktionsplan Holzkirchen vorgestellt: Dringender Handlungsbedarf

Die EU initiierte mit ihrer Umgebungslärmrichtlinie eine Verpflichtung für alle Gemeinden Europas, das Problem der Lärmbelastung für Bürger, die an Hauptverkehrsstraßen wohnen, anzupacken. 

Das Land Bayern hat für seine Gemeinden eine zentrale Durchführung dieser Verpflichtung angeordnet. 

Die Gemeinden können sich jedoch auf eigenen Wunsch eine eigene detaillierte Lärmkartierung mit einem daraus abgeleiteten Lärmaktionsplan erstellen lassen. Das hat Holzkirchen getan. Das Ergebnis wurde jüngst öffentlich vorgestellt und ist klar: Dringender Handlungsbedarf, der mit einer Tempo 30 Regelung in einem ersten Schritt und zusätzlich mit einem lärmmindernden Straßenbelag im Zuge anstehender Straßensanierungen entsprochen werden kann. Nun ist die Gemeinde am Zug.

Und das heißt konkret: Der Gemeinderat stimmt darüber ab, ob die Gemeinde-Verwaltung beauftragt wird, Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden mit der Zielsetzung aufzunehmen, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Auf die Diskussion im Marktgemeinderat darf man sehr gespannt sein.