Sonntag, 29. November 2020

Neue Stellplatzordnung: Langweiliger Name, grüner Inhalt

Die echten Meilensteine in der gemeindlichen Entwicklung sind als solche nicht immer gleich zu erkennen. Sie sind meist das Ergebnis intensiver Vorarbeit, Vorbereitung und Abstimmung und entstehen nicht aus dem Nichts. Und klingen oft sogar langweilig, so wie z.B. die neue "Satzung zur Regelung der Zulässigkeit und Gestaltung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen".

Warum ist die neue Stellplatzordnung aus Grüner Sicht wirklich ein sehr großer Schritt nach vorn?

Wir Grüne haben uns bereits vor einigen Jahren angesichts eines Bauvorhabens in der Münchner Straße gefragt, ob es denn sinnvoll sei, in drei Minuten fußläufiger Entfernung vom Bahnhof die gleichen baurechtlichen Anforderungen an die Zahl der Kfz-Stellplätze zu stellen, wie am Rand des Ortes. Schließlich kosten Tiefgaragenplätze viel Geld und tragen dadurch zu einer Verteuerung des Wohnens bei.

Große Aufregung im Gemeinderat, da dürfe es keine Differenzierung geben, wäre ja noch schöner ... usw.

Die Verwaltung aber bekam über Bürgermeister v. Löwis den Auftrag zu prüfen, was man denn über eine moderne Stellplatzordnung ggf. wie steuern könne. Und so wurde recht schnell klar, dass man über dieses Instrument sehr viel regeln kann. Wenn man als Gemeinde denn wirklich will.

Über einige Zwischenschritte haben wir nun – auch unter Zuhilfenahme erfahrener externer Experten – endlich eine Satzung verabschiedet. Ihr korrekter Name lautet: "Satzung zur Regelung der Zulässigkeit und Gestaltung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen". Das klingt nicht wirklich sexy. Das Ergebnis ist es aus Grüner Sicht aber. Berührt werden dabei in erster Linie die Themen: "Bezahlbares Wohnen" und "Verkehrswende". Also Kernthemen grüner Politik im Gemeinderat.

Was regeln wir neu?
Die Stellplatzvorgaben der Gemeinde werden grundsätzlich angepasst: Autos nach unten, Fahrräder rauf – das spart Fläche und Kosten. Auch die Qualität und Ausformung der Fahrradabstellplätze wird festgelegt.

Für besondere Wohnungsbauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet ist eine Reduzierung um 25 % bei PKW-Stellplätzen möglich

  • bei einer Verpflichtung zur Mietpreisbindung (max. 25 % unter der ortsüblichen Miete für den Zeitraum von 20 Jahren) oder
  • bei gemeindlichen Konzeptvergabeverfahren die eine Reduktion ermöglichen, oder 
  • bei Projekten die von Baugenossenschaften errichtet werden und dies vertraglich mit der Marktgemeinde vereinbart wird.

Zusätzlich wird im Hauptort Holzkirchen ab 10 Wohneinheiten bei Vorlage eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes (z.B. Car-Sharing Modelle, gemeinsam genutzte Lastenfahrräder, etc.) eine Reduzierungsmöglichkeit um bis zu 30 % eingeführt.

Das Ganze kann auch kombiniert werden, die entsprechenden Rabatte können dann zusammengezählt werden. Natürlich liegt der Teufel im Detail. Vielleicht müssen wir im Einzelfall noch nachjustieren. 

Der Weg aber ist richtig: Das Bauen verbilligen, den individuellen motorisierten Verkehr verringern, das Radfahren stärken, Fläche sparen. 

Hat gedauert, aber so geht moderne, zukunftsorientierte Gemeindepolitik.