Samstag, 15. Juni 2019

Erste Poolnudel-Fahrradtour in Holzkirchen

Wer mit dem Auto ein Fahrrad überholt, muß laut Straßenverkehrsordnung "ausreichend" Abstand halten. Was ausreichend ist, war in der Vergangenheit bereits mehrfach Thema vor Gericht. Die Gerichte sehen Abstände unter 1,5m als nicht ausreichend an. De facto müssen AutofahrerInnen also mindestens 1,5m Abstand halten, wenn sie eine FahrradfahrerIn überholen.

Das tun sie aber oft nicht - auch nicht in Holzkirchen.


Zum Tag der Verkehrssicherheit hat der ADFC in Holzkirchen eine Poolnudel-Fahrradtour organisiert. Die Idee dahinter ist, die 1,5m mit Hilfe der aus der Wassergymnastik bekannten Poolnudeln sichtbar zu machen. Eine davon ist nämlich standardmäßig 1,6m lang. Auf den Gepäckträger gebunden steht sie seitlich etwa 1,5m heraus.

Marktgemeinderat Karl Bär bei der Poolnudel-Fahrradtour des ADFC
Am Freitag um 18:00 Uhr starteten also 9 AktivistInnen mit Poolnudeln an den Fahrrädern zu einer kurzen Fahrradtour einmal durch das Holzkirchner Ortszentrum, bis an den Ortsausgang Richtung Hartpenning, durch die Baumgartenstraße, über den Oskar-von-Miller-Platz zum HEP und zurück zum Bahnhof. PassantInnen auf den Gehsteigen und Fahrrädern reagierten verwundert-belustigt bis positiv-zustimmend.

Viele AutofahrerInnen dagegen waren genervt, wenn das Überholen wegen der engen Straßen und des Gegenverkehrs längere Zeit nicht möglich war. Einige beschimpften die RadlerInnen sogar.

Dabei wäre es eigentlich der gesetzlich vorgeschrieben Normalzustand, bei zu großer Enge nicht zu knapp mit dem Auto an einem Fahrrad vorbeizuziehen - zum Schutz der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen.

Fazit: Eine gelungene Aktion, um auf die Bedürfnisse und Rechte der RadfahrerInnen aufmerksam zu machen.

Zum Bericht von Merkur.de