Sonntag, 28. Oktober 2018

Solaranlagensatzung die Zweite

2016 hatten wir als Grüne Fraktion mit einem Antrag versucht, die gemeindliche Solaranlagensatzung ersatzlos aufzuheben. Solaranlagen leisten einen Beitrag zur Energiewende. Ihre Errichtung liegt daher in Zeiten des Klimawandels im Interesse des Gemeinwohls. Unsere Solaranlagensatzung regelt in erster Linie ästhetische Gesichtspunkte und verhindert im Einzelfall den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen. Der Antrag wurde damals mehrheitlich abgelehnt. Ästhetik vor Klimaschutz.

Unseren Antrag von 2016 finden Sie hier.

Jetzt aber kam das Thema doch noch einmal auf den Tisch ....
In einer Bauauschussitzung schilderte die Verwaltung ihre Probleme mit dem praktischen Vollzug der Satzung. Denn die Satzung ist nicht nur kontraproduktiv im Sinne der Energiewende, sondern deren Umsetzung ist auch noch sehr arbeitsbelastend für die Verwaltung. Daraus entspann sich zu unserer Überraschung eine wirklich sehr sachliche, fruchtbare Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Verordnung. Schließlich wurden drei Abstimmungsvarianten erarbeitet, die dem Gemeinderat Anfang Oktober zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wurden.
  • Vollständige Abschaffung der gemeindlichen Satzung
  • Weitgehende Abschaffung der Satzung – nur das Aufständern von Modulen auf geneigten Dächern bleibt auch weiterhin verboten.
  • Eine Erweiterung der Satzung zu Fragen der Ästhetik: Blindmodule, Dachfarbe, usw.
Für die vollständige Abschaffung stimmten diesmal in der ersten Abstimmung der erste Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) und Erdal Karli (FWG) mit uns. Da diese Variante aber keine Mehrheit bekam, wurde die zweite abgestimmt.

Die weitgehende Abschaffung fand dann ein große Mehrheit.
Damit sind wir letztlich sehr zufrieden.