Auch das ist ein Bestandteil von Kommunalpolitik: Die Marktgemeinde Holzkirchen war Beklagte im sogenannten »Kuhglockenstreit«, der auch überregional für großes Aufsehen sorgt. Wir freuen uns nun über den (vorläufigen) Ausgang des Verfahrens.
Die Kühe bleiben! Die Marktgemeinde handelt rechtens, wenn sie ihr Grundstück – im Flächennutzungsplan klar als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen – an an die Landwirtin Regina Killer verpachtet. Eine Selbstverständlichkeit? Leider nein.
Das Gericht hat auch nicht in der Sache selbst entschieden. Bereits 2015 haben Kläger und Beklagte einen Vergleich geschlossen. Die neue Klage wurde jetzt abgewiesen, weil kein neuer Sachverhalt vorlag.
Berichte im Holzkirchner Merkur am 14.12. und am 15.12.