Dienstag, 7. November 2017

Wenn Gemeinderäte bauen wollen ...

... dann kann es interessant werden.

So geschehen in der letzten öffentlichen Bauauschuss-Sitzung, bei der leider niemand zugegen war außer einer Redakteurin des Merkurs. Schade, so hat die Öffentlichkeit verpaßt mitzubekommen, wer im Rat für welche Werte steht.

Bauvorhaben 1: Ortsentwicklungs-Planung interessiert CSU und FWG nicht
Das Kaufhaus Jennerwein am Bahnhof soll abgerissen und durch einen Neubau mit Laden, Büros und Wohnungen ersetzt werden. Der Eigentümer, MGR Buntz-Jennerwein von den Freien Wählern beantragte eine Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der zulässigen Höhe des Gebäudes und seiner Grundfläche. Das neue Gebäude soll höher und großer werden als im aktuell gültigen Bebauungsplan vorgesehen.

Gut, darüber kann man reden. Es spricht einiges dafür und auch wir hätten prinzipiell zugestimmt. Aber: Wir sollten uns bereits jetzt auf einen bestimmten Gebäudetypus festlegen, damit der Architekt damit planen kann. Zur Auswahl standen eine eher kompaktes Gebäude mit Satteldach und ein eher unregelmäßiges, modern wirkendes Gebäude mit gestaffeltem flachem Dach. Auf die Größe der Wohnungen hat das keinen Einfluß, wohl aber auf deren Wertigkeit: Beim gestaffelten Dach entsteht eine Dachterrasse, beim Satteldach haben die Wohnungen Dachfenster.

Die Frage, die sich der Bauausschuss sich eigentlich stellen sollte ist: Welche Gebäudeform ist städtebaulich angemessen. Wie fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein?

Über das Vorgehen in solchen Fragen haben wir uns im Gemeinderat dafür Richtlinien gegeben. Im einstimmig verabschiedeten Ortsentwicklungskonzept steht auf Seite 49: »... Überprüfung bei neuen Bauvorhaben durch eine Darstellung der neuen Gebäude im Zusammenhang mit der Umgebung durch Zeichnungen, Fotomontagen o.ä., insbesondere in sensiblen Bereichen.«

Wer die Ecke Bahnhofsstraße-Münchner Straße mit dem prägnanten Gebäude kennt, der weiß: das ist ein sensibler Bereich.

Das interessierte CSU und Freie Wähler jedoch nicht. Geschlossen und damit mehrheitlich stimmten sie für das Staffeldach.

Ohne Notwendigkeit. Man hätte die Änderung des Bebauungsplans auf den Weg bringen können, ohne sich bereits auf eine Form festzulegen, man hätte eine modellhafte Darstellung der beiden Varianten des neuen Gebäudes in seiner Umgebung in Ruhe abwarten und überprüfen können und dann auf guter Grundlage entscheiden können. Und zwar im Sinne des Gemeinwohls, im Sinne des Allgemeininteresses für Ortsgestaltung. Vielleicht hätte sich diese Entscheidung sogar mit dem Interesse des Eigentümers an wertvolleren Wohnungen gedeckt – vielleicht nicht.
Wir Grüne und die SPD-Fraktion mussten dagegen stimmen, obwohl wir prinzipiell mit einer Änderung des Bebauungsplans einverstanden waren, denn es fehlten ausreichende Informationen. Diese abzuwarten, lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab.

Bericht im Holzkirchner Merkur: Buntz-Jennerwein plant neues Geschäftshaus.
Bereich Bahnhof/Münchner Straße: Städtebaulich ein sensibler Bereich. Eigentlich für jeden erkennbar: eine hinreichende Modelldarstellung und eine ausführliche Erörterung darüber ist bei der Planung neuer Gebäude einfach notwendig.

Bauvorhaben 2: Arbeiterwohnheim im Gewerbegebiet
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage von CSU-Gemeinderat Sappl, der auf einem Grundstück, das zum größten Teil im Gewerbegebiet liegt, günstige Wohnungen für Arbeiter bauen möchte. Ist eigentlich eine gute Sache. Aber: Das ist im Gewerbegebiet halt nicht zulässig. Nicht nur in Holzkirchen, sondern in allen. Steht so im Bayerischen Baugesetzbuch.

Wenn man ein bißchen überlegt, wird klar, was nur dahinter stecken kann: Geld. Denn Gewerbegrund ist deutlich billiger als Wohnbaugrund. Also kann bzw. könnte man auch billigere Mieten verlangen (mit viel Gewinn) und trotzdem als Wohltäter erscheinen. Aber man darf das halt nicht  – darum ist ja auch der Grundstückspreis niedriger. Dürfte man, würden die Grundstückspreise natürlich sofort höher.
Uns gefällt Irmi Ammers Idee: »Vielleicht kann der Bauwerber nachschauen, ob er woanders noch einen Grund hat.«

Nun darf man natürlich Anträge bzw. Bauvoranfragen einreichen und versuchen, über den formalen Weg trotzdem eine Baugenehmigung zu bekommen. Auch wenn man als Gemeinderat die Sachlage bereits kennt. Dann muß die Bauverwaltung eine ausführliche Stellungnahme abgeben, Rücksprache mit dem Landratsamt halten und sich juristisch beraten lassen.
Dann wird das Ganze im Bauausschuss behandelt. Und da war der Versuch, dem (Fraktions-)Kollegen Sappl doch noch zu seinen Wohnungen zu verhelfen, schier unerträglich. Man wand sich, wo es nur ging. Wider geltendes Baurecht stimmten 5 Gemeinderäte (keine -rätinnen!) dieser Bauvoranfrage zu; der Antrag wurde knapp 6:5 abgelehnt (wir Grüne, SPD-Fraktion, Christoph Schmid und Bürgermeister Olaf von Löwis, beide CSU).

Bericht im Holzkirchner Merkur: Gescheiterte Idee.