Donnerstag, 15. Oktober 2015

Der Holzkirchner Kogl – Naturdenkmal und Erholungsraum

Im vorigen Jahr haben die Wellen hoch geschlagen: Der Kogl sei gefährdet. Man wolle ihn abholzen, man wolle das Koglfest der Freiwilligen Feuerwehr verbieten, usw. – alles womöglich, um einer ortsnahen Südumgehung den Weg zu ebnen. Die Befürchtungen waren unbegründet.

Gemeinde, Landkreis, Bund Naturschutz und andere Akteure haben sich mehrmals an einem Runden Tisch getroffen und gemeinsam mit der Garten- und Landschaftsplanerin Kathrin Schulz ein Konzept entwickelt. Dieses wurde nun der Öffentlichkeit vorgestellt.

Diese Öffentlichkeit bestand im wesentlichen aus den Beteiligten, einigen Gemeinratsmitgliedern und der Presse. Vielleicht fünf weitere Interessierte waren gekommen. Deshalb hier im Blog eine Zusammenfassung.

Das Problem
Konflikte durch verschiedene Aspekte des Kogls: Naturschutz auf der einen Seite, unterschiedliche Nutzung durch verschiedene Gruppen auf der anderen Seite (Spaziergänger, Mountainbiker, Festefeiernde). Dazu die Verkehrssicherungspflicht, also auch die Haftung.

Der Kogl gehört der Marktgemeinde. Jedoch, da er ein Naturdenkmal ist, fällt die Verkehrssicherungspflicht automatisch an die dafür zuständige Behörde, also das Landratsamt.

Nun ist das doch Wald – wieso Verkehrssicherungspflicht? Fragt man sich zu Recht. Denn jeder weiß, daß einem im Wald ein Ast auf den Kopf fallen kann. Das trifft für den Kogl aber nicht ganz zu: Die vielen Bänke, vor allem aber das jährliche Fest der Freiwilligen Feuerwehr, das unter den Bäumen stattfindet, lassen beim arglosen Besucher den Eindruck entstehen, daß »alles sicher« ist. Daß er sich eben nicht in einem »wilden Wald« befindet. Wegen des Status als Naturdenkmal konnte der Kogl aber eben nicht ausreichend »verkehrssicher« gemacht werden.

Auch wenn der Kogl seit 1964 Naturdenkmal ist: Handlungsbedarf entstand nun aufgrund der geänderten Rechtsprechung in den letzten Jahren. Denn der zuständige Sachbearbeiter der Behörde haftet jetzt für Schäden persönlich, also privat!

Es schien zunächst nur zwei Alternativen zu geben: Entweder wird der Kogl als Naturdenkmal entwidmet und verkehrsgesichert. Oder er bleibt Naturdenkmal und die Nutzung wird untersagt.

Das Ziel
Die Aspekte des Naturschutz und eines Erholungsgebiets miteinander verbinden. Und die kulturhistorische Bedeutung des Kogls bewahren.

Die Lösung
Es gibt einen dritten Weg, der in den nächsten Monaten vom Landratsamt umgesetzt wird.
  • Der Schutzstatus bleibt. In die Verordnung kommt ein Passus »Maßnahmen für den Erhalt der Verkehrssicherheit sind zulässig«.
  • Es gibt zwei verschiedene Bereiche: Vorrangzonen für Naturschutz – Bereiche mit Bänken und Platz für das Koglfest.
Folgende Maßnahmen werden getroffen: 
  • In den Vorrangzonen für den Naturschutz gibt es keine verkehrssichernden Maßnahmen. Die Trampelpfade werden gesperrt (bzw. sind es z.T. bereits), damit sie in den nächsten Jahren zuwuchern.
  • Fahrradfahrer dürfen den Kogl nicht mehr benutzen. Die beiden Vereine, die hier trainiert haben, haben an den Gesprächen teilgenommen und eine Idee für eine Alternative entwickelt.
  • Der Rundweg und ein Nebenweg bleiben für Fußgänger erhalten.
  • Die Bänke werden z.T. umgesetzt, an sonnige, aussichtsreiche Stellen.
  • Mülleimer gibt es nur noch im Zugangsbereich. Die Erfahrung zeigt: Um Mülleimer herum ist die Vermüllung am größten.
Ausdrücklich erwähnt wurde von den Fachleuten übrigens der nicht anwesende Gemeindeförster. Der Kogl sei ausgesprochen gut gepflegt worden, so daß es jetzt eben wertvollen Bestand gebe.

Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein. Eine gelungene Zusammenarbeit von Bund Naturschutz, Behörden und Koglnutzenden.

Interessant war die Darstellung der Geschichte des Kogls und der einzelnen Bereiche und Problemzonen. Eine kurze Darstellung gibt es dann sicher bei der »Eröffnung« im Frühling und auf den geplanten Informationstafeln im Kogl.

Weitere Informationen auf der Website des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Holzkirchen.

Bericht im Holzkirchner Merkur.

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