Dienstag, 25. Februar 2014

Bürgerentscheid versus Bürgerbefragung

Die Umgehungsstraßen bleiben weiter Thema. Leider wird damit wieder am Kern des Problems vorbeigeredet: Ein Verkehrskonzept für den Ort! Was passiert im Ortskern, wenn eine ortsnahe Südumgehung gebaut werden sollte?

Im Gemeinderat ging es aber heute nicht um das Für und Wider der Straße, sondern darum, wie wir herausfinden, was die Bürgerinnen und Bürger wollen. Denn eines ist Konsens im Gemeinderat: Das Votum für oder gegen eine ortsnahe Südspange wird der Gemeinderat nicht abgeben, bevor nicht die Bürger qualifiziert befragt wurden. Führt die Gemeinde nun eine Bürgerbefragung oder einen Bürgerentscheid durch? Einige Bürger haben letzteres nun als Ratsbegehren angeregt.

update am 27. Februar 2014: Im Bericht im Holzkirchner Merkur wurde Robert Wiechmann falsch zitiert. Hier finden Sie die richtige Darstellung.

  1. Wegen ihrer Bedeutung für Holzkirchen müssen alle Bürger – von Fellach über Holzkirchen bis Kurzenberg und Babenberg – zu der ortsnahen Spange befragt werden. Auch in diesem Punkt sind alle Fraktionen einig. Hier ist es nach unserer Auffassung weitgehend egal, ob man ein Ratsbegehren oder eine Befragung wählt. Je nach Votum der Bürgerinnen und Bürger plant das Straßenbauamt im ortsnahen Korridor (s.u.) weiter oder eben nicht. Was der Bund bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 daraus macht, steht auf einem anderen Blatt. Selbstverständlich ist auch die Position der Warngauer (etwa ein Drittel des Korridors führen durch Warngauer Gemeindegebiet) zur Holzkirchner Südumgehung gefragt.
  2. Rechtlich zu trennen ist diese Befragung von Umfahrung Hartpenning, die ja noch nicht einmal Planungsreife hat. Hier erschiene ein Ratsbegehren gerade im Sinne der Gegner brandgefährlich. Eine Befragung könnte auf die Betroffenen beschränkt werden, ein Ratsbegehren nicht. Damit wäre es zumindest theoretisch möglich, dass eine Mehrheit der Holzkirchner Bürger eine Umfahrungsstraße gegen den Willen der Hartpenninger auf den Weg brächte. Diesen Fall wollen wir ausschließen und plädieren daher für eine Befragung der Hartpenninger.
  3. Zusammenfassend: Unserer Ansicht nach fahren wir mit zwei sauber getrennten Befragungen am besten. Die ortsnahe Spange könnte aber auch durch ein Ratsbegehren abgeklärt werden.  Wichtig ist, dass das Votum der Bürger zählt.
Wie geht es weiter: Der Beschluß Bürgerbefragung oder Bürgerentscheid wird vertagt auf eine Sondersitzung in etwa zwei Wochen. Bis dahin wird der Hauptausschuss mit der Bürgerinitiative sprechen und die Verwaltung wird noch einmal die Vor- und Nachteile der Bürgerentscheide bzw. Befragungen rechtlich abklären.

Der Korridor einer möglichen ortsnahen Südumgehung von Holzkirchen.
Zum Bericht im Holzkirchner Merkur über die Bürgerinitiative.

Kleine Bürgerkunde:
Zu einem Bürgerentscheid führen zwei Wege: Entweder wird er von 9 % der Wahlberechtigten per Unterschrift beantragt (diese Prozentzahl gilt für Holzkirchen und ist abhängig von der Einwohnerzahl) oder der Gemeinderat beschließt in einem sogenannten Ratsbegehren einen Bürgerentscheid (dann auch Ratsentscheid genannt). Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist rechtlich für ein Jahr bindend.
Einzelheiten dazu siehe Wikipedia.

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