Dienstag, 30. Juli 2013

Gestaltungssatzung?

Oder: Ein Thema für das Sommerloch?

Die SPD-Fraktion, namentlich die geschätzte Gemeinderätin Irmi Ammer, meint ein Problem erkannt zu haben. Das Fehlen einer sogenannten »Gestaltungssatzung«.
Jeder Holzkirchner wird hier natürlich spontan zustimmen: Das wurde aber auch Zeit, ein richtiges Zukunftsthema!

Schon das sehr deutsche Wort zeigt auf wohin die Reise gehen soll: Geschmack vorschreiben, das Ganze in eine Satzung gießen.
Doch von Anfang an.

Für neue Bebauungsgebiete wird eine Bebauungsplan aufgestellt. Hier wird neben der Erschließung auch geregelt, wie gebaut werden darf:
Höhe der Gebäude, Ausrichtung der Dächer, Gewerbe möglich oder nicht, etc.
Das hat durchaus Sinn. Eine völlig ungeregelte Entwicklung, Hochhaus neben Gartenlaube, will kein Mensch. Auch wenn natürlich festzustellen ist, dass sich die Ansprüche an die Bauherrn im Laufe der Zeit ändern.

So gab es in Holzkirchen durchaus Zeiten, in denen eine Bauparzelle mindesten 1000 qm Fläche aufweisen musste. Heute würde diese Vorschrift zu Recht als ökologisch unsinnig gebrandmarkt. Auch Detailreglungen zur Gestaltung der Gartenzäune und der Farbgebung der Verschalungen fanden Einzug in die jeweiligen Regelwerke. Letzteres bedingte übrigens einen völlig unnötigen Einsatz von hochgiftigen Holzschutzmitteln ... aber gut.
Times are changing.
Festzuhalten bleibt: Für neue Bebauungsgebiete werden im Bebauungsplan klare Vorgaben getroffen. Und das ist gut so.

Doch nun zum angeblichen Problem: Viele Wohngebiete in Holzkirchen gelten als fertig entwickelt. Hier gelten oftmals nicht mehr die (ursprünglichen) Vorgaben eines Bebauungsplans (Gott sei Dank! Sonst müsste jeder neue Wintergarten seinen Marsch durch die Instanzen gehen!), sondern nur noch das sogenannte »Einfügegebot«. Was bedeutet das?

Bei der Bebauung eine Baulücke, die auch nach einem Abriss eines bestehenden Hauses entstehen kann, gelten nur Vorschriften bez. des Bauvolumens, nicht aber zur Gestaltung der Dachformen, o.ä.
In diesem »Freiraum« entstehen Häuser, über die sich im Einzelfall auch so manch einer ärgern mag..
»Hässlich«, »zu futuristisch«, »Jodelstil« ...  je nach persönlicher Neigung des Kritikers.
Diesen nachgeradezu ungeheuren Wildwuchs will Gemeinderätin Ammer nun beschneiden. Mit einer »Gestaltungssatzung«, wie der geneigte Leser nun schon vermutet.

Wie aber sollte die nun konkret aussehen, was sollte geregelt werden?
Festschreibung des Satteldachs, als ultimativ »richtige« Dachform?
Man gehe durch Holzkichen und schaue sich um.
Dachneigungen? Gartenzäune? Verpflichtung zur Aufstellung von Gartenzwergen?

Als Grüne können wir mit dem gesetzlich bestehenden »Einfügegebot« sehr gut leben.
Wir haben Vertrauen in die Planungen unsere Bürger, die für ihr Eigenheim sehr viel Geld ausgeben. Wir sehen Abweichungen vom gewohnten Bild auch als Bereicherung und Anregung.

Vor allem aber sehen wir nicht, mit welcher Legitimation sich der Gemeinderat bei Einzelgebäuden, die sich in die Umgebungsbebauung einfügen müssen, mit Detailregelungen als Gralshüter des guten Geschmacks aufspielen sollte.

Holzkirchner Merkur, 30.7.2013

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